

Georg-August-Universität Göttingen, Faculty of Agricultural Sciences
Die Fakultät gliedert sich in drei Abteilungen: die Abteilung für Pflanzenwissenschaften, die Abteilung für Tierwissenschaften und die Abteilung für Agrarökonomie und Ländliche Entwicklung. Mit über 40 wissenschaftlichen Abteilungen und Instituten ist die Fakultät ein Zentrum interdisziplinärer Forschung und Lehre und arbeitet mit führenden nationalen und internationalen Partnern zusammen.
Forschungs- und Studienzentren ergänzen diese:
- IfZ – Institut für Zuckerrübenforschung
- CBL – Campuszentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung
- CiBreed – Zentrum für integrierte Züchtungsforschung
- Interfakultäres Institut für Ökosystemmodellierung
- Interfakultäres Institut für Agrarrecht
Die Fakultät verfügt über drei hochmoderne Versuchsbetriebe im Raum Göttingen mit einer beeindruckenden Fläche von 1250 Hektar. Sie beherbergt außerdem ein hochmodernes Labor für sensorische Analysen und Verbraucherforschung. Mit über 40 wissenschaftlichen Abteilungen und Instituten ist die Fakultät ein Zentrum für interdisziplinäre Forschung und Lehre und arbeitet mit führenden nationalen und internationalen Partnern zusammen.
Leben in Göttingen
Kaum eine andere deutsche Stadt vergleichbarer Größe verfügt über so viele Universitäten und renommierte Forschungseinrichtungen. Fast 50.000 Menschen arbeiten hier täglich in Forschung und Lehre.
Hier erwartet Sie ein abwechslungsreiches Kulturleben! Nutzen Sie die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten. Entdecken Sie eine freundliche, lebendige Stadt zwischen Harz und Sollinger Gebirge.
Studentenleben in Göttingen
Göttingen, die „kleine Großstadt“: Knapp 120.000 Einwohner und 31.000 Studierende. In dieser traditionsreichen Universitätsstadt ist immer etwas los.
Essen, Wohnen, Finanzen
- Cafeteria und Gastronomie
- Unterkunft für Studierende
- Zentrale Einrichtung für Sport und Gesundheit
- Finanzierung von Universitätsstudien und Teilzeitjobs für Studierende
Kultur und Freizeit
- Semesterticket für Studierende
- Sport
- Festivals in Göttingen
- Kino in Göttingen
- Musik
- Kulturzentren
- Foyer International
- Theater
- Museen / Zeichnen und Fotografieren
- Bibliotheken
- Medien in Göttingen
Ausgehen
- Universitätskirche St. Nikolai
- Veranstaltungskalender der Stadt
- Touren- und Freizeittipps
Schul- und Familienangelegenheiten
- Kindergarten, Tagesbetreuung, Hort
- Schulen
- Bildung: Kurse außerhalb der Universität
Zulassungsbescheide werden an Studierende aus der EU, dem EWR und an ausländische Studierende mit deutschen Hochschulzugangsberechtigungen versandt.
| Für Studiengänge mit begrenzter Zulassung zum ersten Semester | |
|---|---|
| Ab Anfang August | für das darauffolgende Wintersemester |
| Anfang Februar | für das darauffolgende Sommersemester |
| Für Studiengänge mit begrenzter Zulassung zu höheren Fachsemestern | |
| Ab Mitte September | für das darauffolgende Wintersemester |
| Ab Mitte März | für das darauffolgende Sommersemester |
| Für Medizin und Zahnmedizin (hochschulstart.de) | |
| Ab Mitte August | für das darauffolgende Wintersemester |
| Ab Mitte Februar | für das darauffolgende Sommersemester |
Zulassungsbescheide werden an Bewerber aus Nicht-EU-Ländern oder an staatenlose Bewerber versandt.
| Für alle Studiengänge | |
|---|---|
| Ab Juni | für das darauffolgende Wintersemester |
| Ab Dezember | für das darauffolgende Sommersemester |
Visum und Aufenthaltserlaubnis: Informationen für internationale Studierende
Vor Ihrer Reise nach Deutschland sollten Sie sich über die Einreisebestimmungen und die Bestimmungen für Ihren Aufenthalt informieren. Falls Sie ein Visum benötigen, beantragen Sie es bitte so früh wie möglich. Die Bearbeitungszeiten bei Botschaften und Konsulaten sind oft sehr lang.
Vor der Ankunft in Deutschland
Was ist ein Visum?
Dieses Visum ist eine Einreiseerlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 bis 12 Monaten. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die in der Regel 1–2 Jahre gültig ist und bis zum Abschluss Ihres Studiums verlängert werden kann.
Die Bearbeitung eines Visums kann mitunter Monate dauern. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu bewerben, auch wenn Sie noch keine Zusage von einer Hochschule erhalten haben. Sie können zunächst ein Visum für Studienbewerber beantragen und dieses nach Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln lassen.
Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum (Schengen-Visum, das nur für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland gilt) nach Deutschland ein! In der Regel ist es nicht möglich, dieses Visum zu verlängern oder in ein Studentenvisum umzuwandeln.
Wer benötigt ein Visum?
Studierende aus der Europäischen Union (EU) und aus dem Schengen-Raum benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und können sich unbegrenzt im Land aufhalten.
Studierende, die nicht EU-Bürger sind und nicht aus dem Schengen-Raum stammen, benötigen in der Regel ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Wo beantrage ich ein Visum?
Sie müssen Ihr Visum persönlich bei einer deutschen diplomatischen Vertretung in Ihrem Heimatland (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Die Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ist für die Visumserteilung zuständig. Dort erhalten Sie die Antragsunterlagen in der jeweiligen Landessprache. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Visumantrag mit allen erforderlichen Dokumenten persönlich einreichen.
Um zeitaufwändige Nachfragen nach zusätzlichen Informationen oder Dokumenten zu vermeiden (die Dokumentenanforderungen können von Land zu Land variieren), empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig auf der Website der jeweiligen Auslandsvertretung über das Visumverfahren und die einzureichenden Unterlagen zu informieren. Achten Sie darauf, das richtige Visum zu beantragen, nämlich ein Studienvisum, da der Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland ein Studium ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für einen erfolgreichen Visumantrag werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Zulassungsbescheid der Universität
Wenn die Universität Ihre Bewerbung um einen Studienplatz annimmt, erhalten Sie per Post ein Zulassungsschreiben. Dieses Schreiben bestätigt Ihnen die Zusage eines Studienplatzes. - Gültiger Reisepass
Ihr Reisepass dient als Identitätsnachweis. Dieser muss zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Ausreise aus Deutschland noch mindestens drei Monate gültig sein und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Um bürokratische Hürden zu vermeiden, empfiehlt es sich, sicherzustellen, dass Ihr Reisepass für Ihren gesamten Aufenthalt gültig ist. - Nachweis der Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierenden gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bei der Beantragung des Visums und der Immatrikulation müssen Sie einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Für den Antragsprozess empfehlen wir eine Reisekrankenversicherung, die die Visabestimmungen erfüllt. Diese sollte für die ersten Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland bis zum Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis gültig sein. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie eine deutsche Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts abschließen. Alternativ können Sie dies auch schon vor Ihrer Ankunft in Göttingen erledigen. Fintiba, Expatrio, Coracle und All-OK bieten eine kostengünstige Lösung an, die eine Krankenversicherung für die Einreise mit dem automatischen Wechsel zur deutschen Krankenversicherung nach der Einreise kombiniert. - Finanzierungsnachweis
Bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihr Auslandsstudium mindestens für das erste Jahr zu finanzieren. Derzeit müssen Sie nachweisen, dass Ihnen 11.904 € (Stand: 01.01.2025) zur Verfügung stehen, um Ihr Studium zu finanzieren. Als Finanzierungsnachweis können Sie entweder einen Kontoauszug eines Sperrkontos oder eine Bestätigung der finanziellen Unterstützung durch eine in Deutschland lebende dritte Person vorlegen. Bitte beachten Sie, dass ein Nebenjob in Deutschland nicht ausreicht, um das Studium selbst zu finanzieren, und daher nicht als Finanzierungsnachweis anerkannt wird. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche Form des Finanzierungsnachweises erforderlich ist. Die meisten internationalen Studierenden weisen ihre Finanzierung durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit dem erforderlichen Betrag nach. Wir empfehlen die folgenden kostengünstigen Sperrkonto-Anbieter wie Fintiba, Expatrio, Coracle und All-OK. - Nachweis der Unterkunft
Vor Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie sich bereits um eine Unterkunft für die ersten Monate kümmern. Ein Mietvertrag (sei es für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder ein Zimmer im Studentenwohnheim) genügt. - Biometrische Passfotos
Einreise ohne Visum
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich und den USA
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, Großbritanniens und der USA benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Wenn Sie sich jedoch länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder dort arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Ihrer Ankunft beim Ausländeramt in Göttingen beantragen. Die Bearbeitung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und Ihren Arbeitsbeginn verzögern. Wenn Sie direkt nach Ihrer Ankunft mit der Arbeit beginnen möchten, ist es ratsam, vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum (Nationales Visum/D-Visum) zu beantragen. Dies ist auch erforderlich, wenn Sie weniger als 90 Tage in Deutschland arbeiten möchten (z. B. als Lehrkraft).
Einreise mit Visum
Staatsangehörige anderer Länder
Staatsangehörige anderer Länder als der oben genannten benötigen grundsätzlich ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit gibt es für einige Länder Ausnahmen. Informationen zu diesen Ausnahmen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Ein Visum wird in der Regel nur für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks kann sehr schwierig sein und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Schengen-Visum (C-Visum)
Das Schengen-Visum (C-Visum) erlaubt Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Während dieser Zeit können Sie sich in allen Unterzeichnerstaaten des Schengen-Abkommens (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz) frei bewegen.
Für ein Schengen-Visum müssen Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen. Sie benötigen außerdem eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €. Bei der Beantragung können Sie als Zweck Ihres Aufenthalts „wissenschaftliche Arbeit“ oder „Forschung“ angeben. Informieren Sie die Botschaft oder das Konsulat unbedingt, wenn Sie eine bezahlte Tätigkeit ausüben möchten.
Wenn Sie von Familienangehörigen begleitet werden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Visa gemeinsam zu beantragen – auch wenn Ihre Familienangehörigen erst später nachkommen. Dies vereinfacht das Antragsverfahren erheblich.
Bitte beachten Sie: Visumanträge müssen persönlich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden. Es kann zu längeren Wartezeiten für die erforderlichen Termine kommen. Vereinbaren Sie daher so früh wie möglich einen Termin und informieren Sie sich auf der Website der Botschaft oder des Konsulats, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
Ausnahmen von den Visabestimmungen für Kurzaufenthalte
Staatsangehörige bestimmter Länder können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Informationen hierzu finden Sie in der Visaübersicht des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie: Erwerbstätigkeit ist bei visumfreier Einreise grundsätzlich nicht gestattet. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Einkünfte erzielen, beispielsweise durch bezahlte Tätigkeiten (z. B. Vortragshonorare), müssen Sie ein Visum beantragen, das Ihnen Erwerbstätigkeit während Ihres Aufenthalts erlaubt.
