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Visum in Niederlande

100+ Institutionen·1,200+ Studiengänge

Auf einen Blick

  • MVV- und VVR-Gebühr: €311 pro Antrag (nicht erstattungsfähig)
  • Nachweis finanzieller Mittel (Proof of funds): ca. €12.500 pro Jahr
  • Bearbeitungszeit MVV: 3–6 Monate
  • Arbeitszeitbeschränkung für Nicht-EU/EFTA: bis zu 16 Stunden pro Woche mit Arbeitserlaubnis

Schnelle Übersicht

• MVV bedeutet ‚Machtiging tot Voorlopig Verblijf‘ und ist für Aufenthalte über 3 Monate oft erforderlich.

• Ausnahmen gelten für Staatsangehörige aus EU/EFTA, Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, USA und der Schweiz.

• Nicht-EU/EEA/Schweiz-Bürger brauchen sowohl MVV als auch eine niederländische Aufenthaltserlaubnis (VVR) für Aufenthalte über 90 Tage.

• Die Universität startet normalerweise den Visumsantrag, nachdem du immatrikuliert bist.

Wer Braucht Mvv und Aufenthaltserlaubnis

• MVV erforderlich für Aufenthalte länger als 3 Monate, außer für berechtigte Länder.

• Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürger benötigen zusätzlich eine niederländische Aufenthaltserlaubnis (VVR) bei Aufenthalten über 90 Tage.

• EU/EFTA/Schweiz-Staatsangehörige benötigen in der Regel keine MVV oder VVR.

Benötigte Dokumente

• Gültiger Reisepass.

• Nachweis finanzieller Mittel (Proof of funds).

• Einschreibungsbestätigung der Hochschule.

• Eventuell Nuffic-Zertifikat für Studierende aus China.

• Weitere Dokumente können von der Hochschule oder Botschaft verlangt werden.

Finanzielle Anforderungen: Nachweis, Laufende Kosten und Versicherung

• Proof of funds: ungefähr €12.500 pro Jahr.

• Geschätzte Lebenshaltungskosten: €800–€1.200 pro Monat.

• Krankenversicherungsprämie: rund €100 pro Monat.

• Krankenversicherung ist verpflichtend vor dem Beginn von Praktika.

Schritt-für-schritt Antragsprozess

  1. Bewerbung und Zulassung: Bewirb dich und erhalte eine Einschreibung von der Hochschule.
  2. Registrierung: Melde dich bei Studielink an, wenn dies für dein Studium notwendig ist.
  3. Hochschulinitiative: Die Universität initiiert den MVV-/VVR-Antrag nach der Zulassung.
  4. Einreichung der Dokumente: Sende Reisepass, Finanznachweis, Einschreibungsbestätigung und erforderliche Zusatzdokumente.
  5. Zahlung der Gebühr: Die MVV- und VVR-Gebühr beträgt €311 und ist nicht erstattungsfähig.
  6. Entscheidung und Einreise: Erhalte MVV und VVR-Bescheid und reise anschließend in die Niederlande ein.

Fristen und Bearbeitungszeiten

• MVV-Antragsbearbeitung: 3–6 Monate.

• Studentisches Visum (wenn über die Hochschule gehandhabt): typischerweise 1 Monat, maximal 3 Monate.

• Bewerbungsfristen: 15. Januar für numerus-fixus-Studiengänge.

• Weitere Fristen: 1. Mai für andere Programme; viele Zulassungen laufen zwischen April und Juni für einen Studienbeginn im September.

Arbeiten Während des Studiums

• Nicht-EU/EFTA-Studierende dürfen mit Arbeitserlaubnis bis zu 16 Stunden pro Woche arbeiten.

• EU/EFTA/Schweizer Studierende dürfen ohne zeitliche Beschränkung arbeiten.

• Prüfe die konkrete Arbeitserlaubnis mit deiner Hochschule und Arbeitgeber.

Krankenversicherung und Pflicht Vor Praktika

• Krankenversicherung ist für alle internationalen Studierenden verpflichtend beim Beginn von Praktika.

• Durchschnittliche Kosten liegen bei etwa €100 pro Monat.

• Achte auf Leistungsumfang für Auslandsaufenthalte und Praktika.

Tipps Zur Vorbereitung und Häufige Fehler

• Beginne den Antragsprozess sofort nach der Zulassung.

• Reiche vollständige Unterlagen ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

• Kalkuliere mindestens drei Monate Bearbeitungszeit für studentische Visa ein.

• Bewahre Zahlungsbelege für die €311-Gebühr auf.

• Kläre frühzeitig die Krankenversicherung vor Praktikumsbeginn.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine MVV, wenn ich länger als drei Monate in den Niederlanden studieren will?

Ja. Für Aufenthalte über 3 Monate ist in der Regel eine MVV erforderlich, außer du stammt aus einem der ausgenommenen Länder wie EU/EFTA, Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, USA oder Schweiz.

Wie hoch ist die Gebühr für MVV und Aufenthaltserlaubnis?

Die Gebühr für MVV und Aufenthaltserlaubnis (VVR) beträgt €311 pro Antrag und ist nicht erstattungsfähig.

Wie viel Geld muss ich für den Visumsantrag nachweisen?

Der geforderte Nachweis finanzieller Mittel liegt bei ungefähr €12.500 pro Jahr.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Visums in den Niederlanden?

Die MVV-Bearbeitung dauert in der Regel 3–6 Monate. Studentische Visaanträge, die über die Hochschule laufen, benötigen typischerweise 1 Monat, können aber bis zu 3 Monate dauern.

Wie viele Stunden darf ich als internationaler Studierender arbeiten?

Als Nicht-EU/EFTA-Studierender darfst du mit Arbeitserlaubnis bis zu 16 Stunden pro Woche arbeiten. EU/EFTA- und Schweizer Studierende haben keine zeitliche Beschränkung.

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