Studiengebühren

7. Juli 2026
Person berechnet mit Taschenrechner und Euro-Scheinen die Studiengebühren.

Überblick

So viel steht fest: Zwar musst du hierzulande für ein Studium nicht so tief in die Tasche greifen wie in vielen anderen Ländern. Kostenlos ist das Studium aber auch in Deutschland nicht. Welche Gebühren auf dich zukommen hängt vor allem von der Hochschulform ab. Ob du privat oder staatlich studieren möchtest, solltest du dir daher vor dem Studium gut überlegen. Beides hat Vor- und Nachteile.

Beim Thema Studiengebühren gilt: An einer privaten Hochschule musst du nahezu immer mit Studiengebühren rechnen, wohingegen du an einer staatlichen Hochschule nur in besonderen Fällen zahlen musst. 

Was du wissen solltest: Staatliche Unis und FHs verlangen zwar normalerweise keine Studiengebühren, wohl aber den sogenannten Semesterbeitrag bzw. Semestergebühren. Ein kleiner, aber gravierender Unterschied, vor allem, was die Kosten angeht. Die liegen je nach Hochschule und Bundesland zwischen 60 Euro und ca. 475 Euro pro Semester.

Den Semesterbeitrag kannst du dir als eine Art Solidaritätsbeitrag vorstellen. Damit werden zum Beispiel studentische Organisationen unterstützt oder Studierenden ein vergünstigtes Deutschlandticket ermöglicht. Er ist für alle Studierenden verpflichtend.

Private Hochschulen verlangen neben den monatlichen Studiengebühren in der Regel keine Semesterbeiträge. Manchmal können aber zusätzlich einmalige Einschreibe- oder Prüfungsgebühren anfallen. Die Studiengebühren regelt jede Privathochschule in Deutschland selbst. Je nachdem, welche Hochschule und welches Zeitmodell du für dein Studium wählst, liegen die Gebühren zwischen ca. 250 und bis zu 1.500 Euro im Monat.

Von den gezahlten Studiengebühren profitiert nicht nur deine Hochschule, sondern ganz besonders auch du selbst, denn mit ihnen sollen sich die Studienbedingungen bzw. die Lehre für Studierende deutlich verbessern. Studiengebühren sind ein komplexes Thema mit vielen Regelungen und Ausnahmen, die von Bundesland zu Bundesland anders aussehen können.

Gibt es Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland?

Ja, die gibt es tatsächlich, aber nur unter bestimmten Bedingungen! Das Erststudium an einer staatlichen Hochschule in Deutschland kostet dich als EU-Bürger*in in der Regel erst einmal keine Studiengebühren. Das war nicht immer so: Deutsche Hochschulen verlangten ab dem Sommersemester 2007 von Studierenden eine Gebühr von einigen hundert Euro pro Kopf. Je nach Bundesland unterschieden sich die Kosten und wurden ab dem frühen 2010er Jahren bis zum Wintersemester 2014/15 nach und nach in jedem Bundesland wieder abgeschafft.

Welche Umstände dazu führen können, dass an staatlichen Hochschulen weiterhin Studiengebühren fällig werden, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Studiengebühren in den Bundesländern

Wir haben für dich eine Gesamtübersicht der Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland zusammengestellt:

Bundesland

Erststudium

Zweitstudium

Langzeitstudierende

Studierende ohne EU-/EWR-Staatsbürgerschaft

Baden-Württemberg

-

x

-

x

Bayern

-

-

-

durch Hochschule festlegbar

Berlin

-

-

-

x

Brandenburg

-

-

-

-

Bremen

-

-

-

-

Hamburg

-

-

-

-

Hessen

-

-

-

-

Mecklenburg-Vorpommern

-

-

-

-

Niedersachsen

-

-

x

-

Nordrhein-Westfalen

-

-

-

-

Rheinland-Pfalz

-

x

-

-

Saarland

-

-

durch Hochschule festlegbar

-

Sachsen-Anhalt

-

x

-

-

Sachsen

-

durch Hochschule festlegbar

x

-

Schleswig-Holstein

-

-

-

-

Thüringen

-

-

x

-

Stand: 02/2025

Wofür werden Studiengebühren verwendet?

Du fragst dich, wofür die Hochschulen die gezahlten Studiengebühren verwenden? Informationen dazu findest du in der Regel auf der Website der jeweiligen Hochschule, allerdings musst du teilweise ganz schön gründlich danach suchen.

Wir haben für dich nachgeforscht und das ist dabei herausgekommen: Grundsätzlich sollen die Studienbedingungen, das heißt, die Lehre und Forschung an der jeweiligen Hochschule verbessert werden. Das meiste Geld geht direkt an die Fakultäten. Außerdem profitiert zum Beispiel auch die Hochschulbibliothek von den Studiengebühren.

Super ist: Wofür das Geld ausgegeben wird, entscheiden auch gewählte Vertreter*innen der Studierenden.

Beispiele für Verwendungen der Studiengebühren sind:

  • Anschaffung neuer Literatur für Bibliotheken
  • Gastvorträge
  • Aufstockung von Lehrkräften und wissenschaftlichem Personal
  • Erweiterung des Lehrangebots
  • Lernmittel und Bücher für Sprachenzentren
  • Ausbau von Service und Beratung für Studierende

Die oben genannten Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt von möglichen Verwendungen der Studiengebühren. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, empfehlen wir dir, dich direkt bei deiner Hochschule zu informieren.

Wer muss Studiengebühren zahlen?

An einer staatlichen Hochschule in Deutschland können in folgenden Ausnahmefällen Studiengebühren auf dich zukommen:

Seit Abschaffung der Studiengebühren bekommst du zu Beginn deines Studiums an einigen Hochschulen ein sogenanntes Studienguthaben, das sich aus der Regelstudienzeit plus einer weiteren, festgelegten Anzahl an Semestern zusammensetzt.

Die Regelstudienzeit liegt je nach Studiengang meistens bei sechs, teilweise bei bis zu acht oder sogar zwölf Semestern. Dazu kommen bis zu sechs weitere Semester. Die Gesamtsumme ergibt dein Studienguthaben, das mit jedem Semester weniger wird, an dem du an einer Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben bist.

Ist dein Guthaben verbraucht, fällst du in die Kategorie Langzeitstudierende und musst jedes Semester Studiengebühren zahlen. Es gibt jedoch (Ausnahme-) Fälle, in denen sich dein Studienguthaben nicht reduziert.

Zu den Ausnahmefällen gehören:

  • Urlaubssemester
  • Studienzeiten im Ausland (Voraussetzung: Beurlaubung an der Heimathochschule)
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer*s Angehörigen
  • Tätigkeit als gewählte*r Vertreter*in in einem Organ der Hochschule
  • eigene Erkrankung oder Behinderung, die für eine verlängerte Studienzeit sorgt

In den oben genannten Fällen hast du Anspruch auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht, auch wenn du das Studienzeitguthaben hast. Um von den Studiengebühren befreit zu werden, musst du allerdings eine Bescheinigung für deinen jeweiligen Fall vorlegen. Solche Ausnahmeanträge müssen jedes Semester erneut gestellt werden. 

Wie bereits erwähnt, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Aus diesem Grund führen nicht alle Bundesländer diese Gebühren und die Hochschulen legen die Höhe außerdem selbst fest. 

In welchen Bundesländern du Langzeitstudiengebühren zahlen musst, haben wir für dich noch einmal aufgelistet:

Niedersachsen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus weitere sechs Semester: 500 Euro pro Semester.

Saarland

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus weitere vier Semester: 400 Euro pro Semester. Die Hochschulen entscheiden selbst, ob sie von dieser Regelung Gebrauch machen.

Sachsen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

Thüringen

  • Nach Ablauf der Regelstudienzeit und mehr als vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

Vielleicht war das erste Studium doch nicht das Richtige für dich und du möchtest ein anderes Fach studieren. Beispiel: Du hast ein Journalismus Studium als Bachelorstudiengang abgeschlossen und willst nun ein BWL Studium absolvieren. Dann würdest du nach der Zulassung in ein Zweitstudium starten.

Leider bedeutet das auch, dass in diesen Bundesländern Studiengebühren auf dich zukommen:

  • Baden-Württemberg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Konsekutive (auf dem Bachelor aufbauende) Masterstudiengänge zählen übrigens nicht als Zweitstudium.

Seit Wintersemester 2017/2018 müssen Studierende, die der EU oder dem EWR zugehören an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von aktuell (02/2025) 1.500 Euro zahlen. Für Promovierende gilt die Gebührenpflicht im Regelfall aber nicht.

Wenn du dich für einen weiterbildenden Masterstudiengang interessierst, bedenke, dass in diesem Fall an den meisten Hochschulen teilweise hohe Studiengebühren auf dich zukommen (an der Sporthochschule Köln zwischen ca. 1.950 Euro und 2.850 Euro). Dies betrifft in der Regel nicht nur private, sondern auch staatliche Hochschulen. Zusätzlich gibt es bei manchen Hochschulen einmalige Einschreibegebühren.

Wann muss ich Studiengebühren zahlen?

An staatlichen Hochschulen gibt es jeweils festgelegte Fristen für die Zahlung von Studiengebühren pro Semester. In der Regel fallen die Fristen für Studiengebühren und Semesterbeiträge zusammen. Das genaue Datum kann je nach Bundesland variieren, da sich die Vorlesungszeiten (also Semesterbeginn und -ende) leicht voneinander unterscheiden.

Hier ein paar Beispiele für die Zahlungsfristen an Hochschulen verschiedener Bundesländer:

Universität zu Köln

  • Sommersemester: Zahlungseingang bis zum 15. Februar
  • Wintersemester: Zahlungseingang bis zum 15. Juli

LMU München

  • Sommersemester: Zahlungseingang bis zum 8. Februar
  • Wintersemester: bis zum 15. Juli

Universität des Saarlandes

  • Sommersemester: zweite Januar-Woche bis Ende Februar
  • Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli

Aber auch die genauen Daten können sich von Semester zu Semester leicht verschieben. Die Fristen findest du auf der Website deiner Hochschule. Im Zweifelsfall kannst du im Studierendensekretariat anrufen und nachfragen. Wenn du an einer privaten Hochschule studierst, fallen die Studiengebühren normalerweise monatlich an. Die Überweisungsfristen legen die Hochschulen selbst fest und teilen dir diese vor der Einschreibung mit. In den meisten Fällen kannst du der Hochschule den Bankeinzug per Lastschrift genehmigen.

Wer kann sich von Studiengebühren befreien lassen?

Solltest du zu einer der gebührenpflichtigen Studierendengruppen an einer staatlichen Uni zählen, kannst du dennoch versuchen, dich von den Studiengebühren freistellen zu lassen. Hierzu musst du einen Antrag bei deiner Hochschule stellen. Diese schaut sich deine Situation dann genau an und entscheidet auf dieser Basis, ob du einen Anspruch auf Befreiung hast. Mögliche Gründe für eine Befreiung können sein:

  • Promotionsstudium
  • Urlaubs-, Praxis-, oder Auslandssemester
  • eigene Behinderung oder Krankheit
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer*s Angehörigen

Semesterbeiträge

Der Semesterbeitrag ist für gewöhnlich für alle Studierenden verpflichtend, also auch für dich. Er setzt sich je nach Hochschule aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, überwiegend aus:

  • Studierendenwerksbeitrag
  • AStA-Beitrag
  • Verwaltungskosten
  • ggf. Semesterticket (Deutschlandticket)

Beispiele für Semesterbeiträge im WiSe 2024/25

Hochschule

Semesterbeitrag

TH Köln

303,30 €

Universität des Saarlandes

361,90 €

Ludwig-Maximilians-Universität München

85 € (kein Semesterticket)

Universität Hamburg

335 €

Goethe-Universität Frankfurt am Main

348,28 €

Friedrich-Schiller-Universität Jena

272,65 €

Aber auch hier gilt wieder: Keine Regel ohne Ausnahme. Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich per Antragstellung von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen, wenn du zum Beispiel …

  • … beurlaubt bist (z. B. wegen Auslandssemester oder -praktikum, Krankheit)
  • … einen Schwerbehindertenausweis besitzt mit Anspruch auf kostenlose Beförderung
  • … laut Behindertenausweis öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kannst

Sozialer Härtefall: Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kann der Härtefallausschuss an deiner Hochschule nach Antragsstellung darüber entscheiden, ob dir eine Erstattung des Semestertickets zusteht.

Gibt es Studiengebühren an privaten Hochschulen?

Ja, an privaten Hochschulen musst du Studiengebühren zahlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Hochschulen werden private nämlich nicht vom Staat refinanziert, sondern finanzieren sich selbst. Dafür hat ein Studium an einer privaten Hochschule Vorzüge, wie zum Beispiel kleinere Studiengruppen, modernere (technische) Ausstattung und eine praxisbezogenere Lehre. Dank der überschaubaren Anzahl von Studierenden in einem Studiengang kannst du einfacher mit Dozierenden, die teilweise in der Wirtschaft aktiv sind, in Kontakt treten.

Gut zu wissen: Nicht alle privaten Hochschulen sind staatlich anerkannt. Wenn du einen akademischen Abschluss erreichen möchtest, solltest du darauf achten, dass deine Wunschhochschule eine staatliche Akkreditierung hat.

Wir haben ein paar Beispiele für Privathochschulen und ihre Gebühren recherchiert, damit du dir einen Eindruck von den Kosten für ein Studium machen kannst. Die Höhe der Studiengebühren kann unterschiedlich sein, da sie vom Studiengang, der Studienform und auch vom Studienort abhängt.

Hochschule

Abschluss

Studienform

Studiengebühren (monatlich)

IU

Bachelor

Fernstudium (Vollzeit)

399 €

IU

Bachelor

Fernstudium (Teilzeit 72 Monate)

259 

IU

Bachelor

MyStudium (Vollzeit)

439 €

Hochschule Fresenius

Bachelor

Vollzeit

545 € – 975 € 

Hochschule Fresenius

Bachelor

Teilzeit

335 € – 525 €

Hochschule Fresenius

Master

Vollzeit

620 € – 1.540 € 

Hochschule Fresenius

Master

Teilzeit

395 € – 1.250 €

Hochschule für angewandtes Management

Bachelor

Studium Plus (nebenberuflich)

495 € – 630 € 

Hochschule für angewandtes Management

Master

Studium Plus (nebenberuflich)

495 € – 595 €

Campus M University

Bachelor

Vollzeit

595 €

Campus M University

Master

Vollzeit

550 €

(Stand: 02/2025)

Was mache ich, wenn ich mir Studiengebühren nicht leisten kann?

Wenn deine Zeit für einen (Neben-)Job nicht ausreicht und du auch von deiner Familie keine finanzielle Unterstützung erhältst, gibt es weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Klassiker sind etwa Studienkredite und BAföG, sofern du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

BAföG kannst du nicht nur für dein Studium an einer staatlichen, sondern auch an einer privaten Hochschule beantragen. Ob und wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst, hängt zum Beispiel von diesen Faktoren ab:

  • Wohnsituation Einkommen deiner Eltern
  • Einkünfte bspw. durch einen Nebenjob (falls vorhanden)
  • eigenes Vermögen

Wird dir BAföG bewilligt, bekommst du eine nach deinem Bedarf festgelegte monatliche Geldsumme, die du nach deinem Studium zur Hälfte zurückzahlen musst. Das Tolle daran: Du zahlst keine Zinsen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dich auf ein Stipendium zu bewerben oder eine Bildungsfonds-Finanzierung zu wählen. Mehr zu den verschiedenen Optionen erfährst du in unserem Artikel zum Thema Studienfinanzierung.

Kann ich Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Ob und wie du deine Studiengebühren von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob es sich bei deinem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

Wir sprechen von „Erstausbildung“, wenn es sich um eine vollzeitige Ausbildung (egal, ob Studium oder schulische Berufsausbildung) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten handelt, die mit einer Abschlussprüfung endet. Die Kosten für die Erstausbildung kannst du als sogenannte Sonderausgaben angeben. Du kannst jährlich maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Die Summe deiner Sonderausgaben wird dann von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich deine Steuerlast und du bekommst evtl. sogar eine Steuerrückzahlung. Die Steuerminderung gilt in dem Jahr, in dem du die Sonderausgaben getätigt hast. Das lohnt sich allerdings nur dann, wenn du bereits steuerpflichtig bist, also dein Einkommen über dem Steuerfreibetrag (von 12.348 Euro) liegt.

Wenn du ein erstes Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und danach ein Studium antrittst, befindest du dich in der Zweitausbildung. Die Kosten der Zweitausbildung kannst du als sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Summe der Kosten, die du absetzen kannst, ist nicht begrenzt. Wichtig ist allerdings, dass du sie anhand von Belegen nachweisen kannst. Neben den Studiengebühren kannst du zusätzlich anfallende Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien wie Bücher, Schreibmaterial, deinen PC und Druckerbedarf von der Steuer absetzen. Ein Studium von der Steuer abzusetzen, lohnt sich nicht nur dann, wenn du steuerpflichtig bist. Denn: Wenn deine Ausgaben für Werbungskosten deine Einkünfte überschreiten (das ist im Studium häufig der Fall), kannst du deine Verluste steuerlich geltend machen. Das ist gegebenenfalls bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Diese Verlustvorträge werden später, wenn du ins Berufsleben einsteigst, mit deiner Einkommenssteuer verrechnet. Diese fällt dann um einiges geringer aus.

Muss ich im Ausland Studiengebühren zahlen?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt ganz darauf an, denn auch in diesem Punkt hängt die Zahlungspflicht für Studiengebühren von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn du an einer Erasmus+ Partnerschule deiner Hochschule stuidierst, brauchst du dir keine Gedanken um Studiengebühren machen. In der Regel werden weder an deiner Heimathochschule noch an der Partnerhochschule Gebühren von dir verlangt. Solltest du für dein Auslandssemester eine Hochschule ausgewählt haben, mit der keine Erasmus+ Partnerschaft besteht, kann es sein, dass du im Ausland Studiengebühren zahlen musst.

Am besten informierst du dich im International Office bzw. bei der zuständigen Serviceeinrichtung deiner Hochschule, wenn du ein Auslandssemester planst.

Weiterführende Infos zu Kosten und Finanzierung des Auslandssemesters

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de.educations.com TeamAutor

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