Charles University Faculty of Law
Charles University Faculty of Law

Charles University Faculty of Law

Die Juristische Fakultät der Karlsuniversität wurde 1348 als eine von vier Fakultäten der neu gegründeten Karlsuniversität gegründet.

Es verfügt über einen vollständig akkreditierten Masterstudiengang, der auf Tschechisch unterrichtet wird; ein Doktoratsstudium kann in tschechischer oder englischer Sprache absolviert werden. Die Fakultät bietet auch englischsprachige LLM-Kurse an.

Viele Alumni der Juristischen Fakultät bekleiden herausragende Positionen im Justizsystem, in der zentralen und lokalen Verwaltung, im Außenministerium, im öffentlichen Dienst und auch in der Privatrechtspraxis und in der Privatwirtschaft.

Historische Meilensteine des Jurastudiums in Prag

1347/48

Die Karls-Universität wurde gegründet. Es bestand aus vier Fakultäten - den Fakultäten für Kunst, Medizin, Recht und Theologie. An der Juristischen Fakultät war das Hauptfach das Kirchenrecht. Seit den Anfängen der Karls-Universität gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einerseits und den verbleibenden drei Fakultäten andererseits. Sie waren sich hauptsächlich über die Regeln der Verwaltung und Kontrolle der Universität einig.

1372

Ein offener Konflikt zwischen der Law School und den anderen drei Fakultäten führte zur Bildung einer eigenständigen Universität der Juristen (dh der University of Canonists), die vor allem in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens eine herausragende Institution von internationalem Ruf war. Die Turbulenzen um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert und unterschiedliche Haltungen gegenüber den reformatorischen Bestrebungen einiger kirchlicher Amtsträger führten zum Höhepunkt des Konflikts zwischen den beiden Prager Universitäten und damit zum Niedergang der Juristischen Universität, die schließlich in das Jahr 1419.

1654

Die Gründung der Karl-Ferdinand-Universität (durch Zusammenlegung des Jesuitenkollegs und der Neugründung der Universitatis Carolinae 1638) leitete neue Entwicklungen im Rechtsunterricht ein. Neben dem kanonischen Recht nahm ein neuer Zweig des Naturrechts Gestalt an.

1754

Das Studium der Rechtswissenschaften wurde auf fünf Jahre verlängert und nach und nach entstanden neue Fächer und Lehrstühle (zB Naturrecht, Strafrecht, Staatsrecht).

1792

Die Stelle des außerordentlichen Professors für tschechisches Staatsrecht wurde eingerichtet.

1802

In der Aufklärungszeit verringerte der Absolutismus der Regierungszeit Maria Theresias und Josephs II. immer mehr den korporativen Charakter der Universität und ihrer Fakultäten und führte schließlich zur Einführung eines neuen Amtes des Studiendirektors als Instrument der bürokratischen Kontrolle über das Bildungswesen und Übergang in ein staatlich kontrolliertes Studium. Die Fakultäten und Universitäten wurden in staatliche Bildungseinrichtungen umgewandelt, die in erster Linie der Ausbildung von zukünftigen Beamten und Beamten des öffentlichen Dienstes dienten. Das vierjährige Studium der Rechtswissenschaften wurde als juristisches und politisches Studium definiert.

1810

Die Frage des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) hat das Studium der Rechtswissenschaften maßgeblich beeinflusst, indem sie in Prag, aber auch an anderen Standorten, eine Verlagerung hin zum positiven Rechtsunterricht bewirkt hat.

1848

Die revolutionären Ereignisse der Zeit führten zu einer gewissen Lockerung der staatlichen Kontrolle über die Universität; nach und nach wurde ihr Status als Körperschaft wiederhergestellt und das Studium der Rechtswissenschaften als Studium des Rechts und der Theorie des Staates definiert.

1849-1856

Die Reform des Rechtsstudiums wurde von Leo Thun-Hohenstein, dem Minister für „Kult und Bildung“, durchgesetzt. Es war im Wesentlichen a) die Angleichung der juristischen Fakultäten in Österreich und in Deutschland, die zu vielfältigen Kontakten innerhalb der akademischen Welt sowie dem positiven Einfluss des Rechtspositivismus aus Deutschland führte, und b) die Einführung eines neuen Programms von Studien, die den Unterricht in zwei Blöcke unterteilten: historisches (einschließlich römisches Recht) und positives Recht.

1866

Die Forderung nach parallelem Unterricht in Tschechisch neben Deutsch wurde erhoben. In den 1870er Jahren gab es bereits Vorlesungen auf Tschechisch und die Fakultät wurde sprachlich geteilt.

1882

Die Aufteilung der Karl-Ferdinand-Universität in die tschechische und die deutsche Universität trat in Kraft. Die Zeit zwischen 1882 und 1918 war eine bahnbrechende Epoche in der Geschichte der tschechischen Rechtswissenschaften, die in der Gründung einer unabhängigen Tschechoslowakei gipfelte.

1918

Die Bildung eines unabhängigen tschechoslowakischen Staates brachte eine neue Dimension in der Entwicklung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die als Forschungszentrum zur Kodifizierung und Vereinheitlichung des Rechtssystems im neuen Staat beitrug.

1931

Am Ufer der Moldau im Zentrum von Prag wurde der Neubau der Juristischen Fakultät eröffnet. Es wurde von dem herausragenden weltbekannten Architekten Kotěra entworfen und von seinem Architektenkollegen Machoň gebaut.

Das Gebäude der Juristischen Fakultät ist ein Denkmal moderner Architektur. Es wurde vom tschechischen Architekten Ladislav Machon (1888–1973), einem Vertreter des modernen Klassizismus und Funktionalismus, erbaut. Der Bau erfolgte zwischen 1926 und 1929 nach dem Bebauungsplan von Jan Kotera (1871–1923), einem international bedeutenden Architekten und führenden Vertreter der tschechischen modernen Architektur. Die Innenausstattung des Gebäudes ist Machons eigenes Werk.

    • Prag

      Právnická fakulta Univerzity Karlovy v Praze nám. Curieových 7 116 40 Praha 1 Czech Republic

    Charles University Faculty of Law