Rektor-Stipendium (für herausragende akademische Leistungen)
Wie viel? Von 500 PLN bis 1000 PLN pro Monat.
Wer kann sich bewerben? 10 % der Studierenden im zweiten, dritten und vierten Studienjahr, die im vorangegangenen Studienjahr in einem bestimmten Studienfach (Vollzeit und Teilzeit) die besten akademischen Ergebnisse erzielt haben, indem sie alle Kurse rechtzeitig bestanden haben.
Die aktuelle Höhe des im Studienjahr 2022/2023 vergebenen Stipendiums richtet sich im jeweiligen Studienfach nach dem Notendurchschnitt (die Universität verwendet eine Notenskala von 2 bis 5, wobei 5 die beste Note ist).
Rektor-Stipendium (für wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Leistungen)
Wie viel? Von 300 PLN bis 1000 PLN pro Monat.
Wer kann sich bewerben? Studierende im ersten Studienjahr mit herausragenden akademischen Leistungen, also Preisträger einer internationalen Olympiade oder Preisträger bzw. Finalisten einer Olympiade auf zentraler Ebene, sowie Studierende im zweiten, dritten und vierten Studienjahr mit herausragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen oder hohen sportlichen Leistungen bei internationalen oder nationalen Wettbewerben.
Beispiel 1: Adam war in der High School Finalist bei der Internationalen Geographie-Olympiade. Die endgültige Höhe des Stipendiums hängt von der finanziellen Situation von Adams Familie ab.
Beispiel 2: Ewa belegte im ersten Studienjahr den dritten Platz bei den Polnischen Akademischen Meisterschaften (alle Disziplinen: www.ampy.pl) im Tischtennis. Ewa erhält im zweiten Studienjahr ein Stipendium in Höhe von 700 PLN monatlich.
Unterhaltszuschuss
Wie viel? Von 50 PLN bis 1050 PLN pro Monat. Wer kann sich bewerben? Studierende, die eine polnische Karte [karta Polaka], eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder den Flüchtlingsstatus besitzen oder aus anderen Gründen unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger studieren und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, d. h. deren monatliches Nettoeinkommen pro Person in der Familie weniger als 1050,71 PLN beträgt.
Beispiel 1: Adam lebt in einer vierköpfigen Familie. Das Nettoeinkommen aller Familienmitglieder übersteigt 4202,84 PLN (4 x 1050,71 PLN). Adam hat keinen Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe.
Beispiel 2: Ewa lebt in einer vierköpfigen Familie. Das gesamte Nettoeinkommen aller Familienmitglieder beträgt 4.000 PLN. Ewa kann einen Unterhaltszuschuss von 2.022 PLN erhalten (Zuschüsse werden auf den nächsten Zloty abgerundet).
Erhöhter Unterhaltszuschuss (Wohngeld)
Wie viel? 200 PLN pro Monat. Wer kann einen Antrag stellen: Studierende, die ein Unterhaltsstipendium erhalten und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, z. B. zur Deckung der Kosten für die Unterkunft in einem Studentenwohnheim oder einer anderen Wohnung, sofern das tägliche Pendeln vom ständigen Wohnort zur Universität das Studium unmöglich machen oder erheblich erschweren würde.
Beispiel 1: Adam wohnt in einem Studentenwohnheim, erhält aber kein Wohngeld. Adam hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Beispiel 2: Ewa wohnt in einem Studentenwohnheim und erhält ein Wohngeld. Sie hat Anspruch auf eine Wohnbeihilfe von 200 PLN pro Monat.
Sonderzulage
Wie viel? Eine einmalige Zahlung von bis zu 2.000 PLN (maximal zweimal pro Jahr). Wer kann sich bewerben? Alle Studierenden, die sich aufgrund unglücklicher oder zusätzliche Kosten verursachender Ereignisse vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Zu solchen Ereignissen gehören der Tod eines Familienmitglieds, die Geburt eines Kindes, Krankheit, Unfall usw. Die Beihilfe wird unabhängig von anderen Stipendien und Zuschüssen gewährt.
Beispiel 1: Ein Elternteil von Adam ist gestorben. Adam erhält voraussichtlich maximal 2.000 PLN Unterstützung. Dann erkrankt Adam schwer. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Art der Krankheit ab.
Beispiel 2: Ewa wurde ihre Handtasche gestohlen. In ihrer Handtasche befanden sich ein Telefon im Wert von 500 PLN, Dokumente, darunter ihr Reisepass, und ein Portemonnaie mit 100 PLN. Ewa meldete den Diebstahl der Polizei. Ewa erhält abhängig von ihrer finanziellen Situation eine Unterstützung.
Zuschuss für behinderte Studierende
Wie viel? Von 600 PLN bis 1000 PLN pro Monat. Wer kann das Stipendium beantragen? Studierende mit einem Behindertenausweis. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Grad der Behinderung ab. Personen mit einem leichten Behindertenausweis erhalten 600 PLN pro Monat, Personen mit einem mittleren Behindertenausweis 800 PLN pro Monat und Personen mit einem schweren Behindertenausweis 1000 PLN pro Monat. Der Ausweis muss in Polen von einem Kreisamt für Behindertenbewertung (PZOON) ausgestellt werden. Um einen Ausweis zu erhalten, müssen Sie dem PZOON folgende Dokumente vorlegen:
- einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (das Formular muss im Original vom Antragsteller unterschrieben werden) -http://bip.um.szczecin.pl/chapter_50565.asp
- ein ärztliches Gesundheitszeugnis einer Person über 16 Jahren, ausgestellt vom Disability Evaluation Board (Original, vollständig ausgefüllt, vom Arzt unterschrieben und mit seinem Stempel sowie dem Stempel der Gesundheitseinrichtung versehen), das nicht früher als 30 Tage vor dem Tag der Antragstellung ausgestellt wurde.
- Sozial- und Beschäftigungsinformationen (das Formular im Original muss vom Antragsteller unterschrieben werden).
- Fotokopien der medizinischen Unterlagen und anderer Dokumente, die für die Feststellung des Behinderungsgrades von Bedeutung sein können (übersetzt ins Polnische von einem vereidigten Übersetzer).
- Wohnsitzerklärung (das Formular, das Original muss vom Antragsteller unterschrieben werden).
- eine Fotokopie der Aufenthaltskarte auf dem Gebiet der Republik Polen.



