Maritime University of Szczecin
Maritime University of Szczecin

Maritime University of Szczecin

Die Maritime University of Szczecin wurde 1947 gegründet. Wir bilden Seeleute für Handelsflotten auf der ganzen Welt aus. Wir bieten Bachelor- und Postgraduiertenstudien in Bereichen wie Navigation, Transport und Maschinenbau an. Alle unsere Programme sind koedukativ – etwa 30 % aller unserer Studierenden sind Frauen. Wir bieten 7 Programme auf Englisch an, nämlich BSc & MSc in Navigation, BSC & MSc in Maschinenbau, MSc in Transport + 2 Teilzeitprogramme für Seeleute. Die anderen 21 Programme werden auf Polnisch angeboten. Die Studiengebühren sind erschwinglich und liegen zwischen 2.800 und 4.533 Euro pro Jahr (abhängig vom gewählten Programm).

An unserer Universität gibt es eine starke internationale Gemeinschaft von etwa 500 ausländischen Studierenden aus 20 Ländern. Für den Großteil unserer internationalen Studierenden stellen wir einen Platz in einem unserer Wohnheime zur Verfügung (für Studienanfänger stehen Doppel- und Dreibettzimmer zur Verfügung). Die Wohnheime befinden sich mitten im Stadtzentrum und die Preise beginnen bei 102 € pro Monat.

Alle Studierenden können von Stipendien und Stipendien profitieren, die sowohl für akademische oder sportliche Leistungen als auch für Studierende, die sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, vergeben werden.

Das Niveau der Ausbildung ist sehr hoch und entspricht den internationalen Standards für die Ausbildung von Seeleuten. Unser Lehrpersonal besteht aus Praktikern mit langjähriger Erfahrung auf See. Der Unterricht erfolgt in modernen Klassenzimmern, High-Tech-Laboren, Simulatoren, einschließlich des fortschrittlichen Full-Mission-Schiffssimulators, und an Bord unseres Schulungsschiffs. Nach dem Unterricht können die Schüler an sportlichen Aktivitäten in 11 verschiedenen Abschnitten teilnehmen, an Lernclubs teilnehmen oder unserem renommierten und preisgekrönten Chor beitreten.

Campus und Lehreinrichtungen

MUS besitzt 28 Gebäude mit einer Gesamtfläche von 64.450 m² (entspricht über sechs Fußballfeldern). Die Universität verfügt über fast 100 Labore und Simulatoren. Einige davon wurden von der EU kofinanziert (seit 2004 hat die Universität über 25 Millionen Euro für deren Entwicklung erhalten). Studierende und Mitarbeiter profitieren in allen Gebäuden der Stadt von schnellem, kostenlosem WLAN. Das Potenzial der Universität ergibt sich auch aus unseren Ausbildungseinheiten:

  • Europäisches LNG-Schulungszentrum
  • Maritimes Ausbildungszentrum in Swinemünde
  • Maritimes Ausbildungszentrum in Kolberg
  • Ausbildungszentrum für Seenotrettung
  • Ausbildungszentrum für Marineoffiziere
  • Maritimes Englischzentrum

Unsere Maritime Universität besitzt auch ein Ausbildungs- und Forschungsschiff, die MS Nawigator XXI (Informationen in PL).

    Ohne Studiengebühr

    Für wen?

    • Ausländer, denen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Polen erteilt wurde
    • Ausländer, denen in Polen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde
    • Ausländer, denen in Polen ein vorübergehender Schutzstatus gewährt wurde
    • Ausländer, die Wanderarbeitnehmer sind, sowie Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins und deren Familienangehörige, die in Polen wohnen.
    • Ausländer, denen eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Gemeinschaft erteilt wurde.
    • Ausländer, denen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde; in Polen über die in Art. 127 (befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Arbeit in einem Beruf, der hohe Qualifikationen erfordert), Art. 159.1 (befristete Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung) oder Art. 186.1.3 oder 186.1.4 (eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Gemeinschaft, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde oder deren Angehöriger sie sind) des Ausländergesetzes vom 12. Dezember 2013 (Gesetzblatt 2013, Pos. 1650) festgelegten Situationen
    • Ausländer, denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde
    • Ausländer, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins sind und Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind
    • Ausländer mit einem Zertifikat der polnischen Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1, ausgestellt von
    • Ausländer, die Inhaber der polnischen Karte (Karta Polaka) sind oder denen eine Entscheidung zur Bestätigung ihrer polnischen Herkunft ausgestellt wurde
    • Ausländer mit Wohnsitz in Polen, die Ehepartner, Vorfahren oder Nachkommen polnischer Staatsbürger sind.

    Gegen eine Studiengebühr

    • Alle anderen Ausländer, die nicht unter Punkt A aufgeführt sind.

    Zugangsvoraussetzungen

    Die Erfüllung folgender Grundkriterien ist für alle Bewerber obligatorisch:

    Der Kandidat:

    • muss über ein vorheriges Bildungszertifikat verfügen, das ihn/sie zur Bewerbung um Zulassung zu einem ausgewählten Hochschulstudiengang berechtigt:
    • ein Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II, das den Inhaber berechtigt, sich um die Zulassung zu Hochschulstudiengängen des ersten Zyklus (Grundstudium) in dem Land zu bewerben, in dem er die Sekundarschule abgeschlossen hat, oder das dem Inhaber dieses Recht in Polen aufgrund einer Verwaltungsentscheidung oder eines internationalen Abkommens verleihen kann;
    • ein Diplom des 1. Zyklus (Bachelor), das den Zugang zu Hochschulprogrammen des 2. Zyklus (Master) in dem Land ermöglicht, in dem der Inhaber seine Ausbildung abgeschlossen hat;
    • müssen alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen einreichen (die Liste ist auf dieser Webseite verfügbar: www.marine-edu.com/generato), einschließlich:
    • ein Dokument, das die Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 bestätigt (für Programme, die auf Englisch angeboten werden), oder ein Dokument, das die Sprachkenntnisse in Polnisch auf dem Niveau B1 bestätigt (für Programme, die auf Polnisch angeboten werden);
    • Falls sich Kandidaten für Studiengänge im Bereich Seefahrt bewerben, ist ein ärztliches Zeugnis für den Dienst auf See/ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis für Seeleute gemäß STCW und MLC 2006 erforderlich.
    • muss die Eintrittsgebühr (85 PLN) bezahlen

    An Maritime University of Szczecin gibt es keine Aufnahmeprüfungen. Rechtsgrundlage für die Zulassung internationaler Bewerber:

    Verordnung Nr. 27/2023 des Rektors MUS über detaillierte Bedingungen, Verfahren und Beginn- und Enddatum der internationalen Zulassung im akademischen Jahr 2023/2024 (Dokument in polnischer Sprache). Wenn Sie Fragen haben, wurden diese möglicherweise bereits dort beantwortet.

    Für weitere Informationen zu Dokumenten und Fristen wenden Sie sich bitte an die Universität

    Schengen-Visum vom Typ „C“

    Rechte – es ist möglich, sich innerhalb eines halben Jahres 90 Tage (während einer oder mehrerer Reisen) in Polen aufzuhalten.

    Arbeit – es ist eine Arbeitserlaubnis oder eine Erklärung des Arbeitgebers erforderlich, dass dieser bereit ist, einem Ausländer Arbeit zu geben.

    Nationales Visum vom Typ „D“

    Rechte – berechtigt den Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt in Polen für mehr als drei Monate, maximal jedoch ein Jahr.

    Arbeit – es ist eine Arbeitserlaubnis oder eine Erklärung des Arbeitgebers erforderlich, dass dieser bereit ist, einem Ausländer Arbeit zu geben (Arbeit für maximal 12 Monate).

    Rektor-Stipendium (für herausragende akademische Leistungen)

    Wie viel? Von 500 PLN bis 1000 PLN pro Monat.

    Wer kann sich bewerben? 10 % der Studierenden im zweiten, dritten und vierten Studienjahr, die im vorangegangenen Studienjahr in einem bestimmten Studienfach (Vollzeit und Teilzeit) die besten akademischen Ergebnisse erzielt haben, indem sie alle Kurse rechtzeitig bestanden haben.

    Die aktuelle Höhe des im Studienjahr 2022/2023 vergebenen Stipendiums richtet sich im jeweiligen Studienfach nach dem Notendurchschnitt (die Universität verwendet eine Notenskala von 2 bis 5, wobei 5 die beste Note ist).

    Rektor-Stipendium (für wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Leistungen)

    Wie viel? Von 300 PLN bis 1000 PLN pro Monat.

    Wer kann sich bewerben? Studierende im ersten Studienjahr mit herausragenden akademischen Leistungen, also Preisträger einer internationalen Olympiade oder Preisträger bzw. Finalisten einer Olympiade auf zentraler Ebene, sowie Studierende im zweiten, dritten und vierten Studienjahr mit herausragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen oder hohen sportlichen Leistungen bei internationalen oder nationalen Wettbewerben.

    Beispiel 1: Adam war in der High School Finalist bei der Internationalen Geographie-Olympiade. Die endgültige Höhe des Stipendiums hängt von der finanziellen Situation von Adams Familie ab.

    Beispiel 2: Ewa belegte im ersten Studienjahr den dritten Platz bei den Polnischen Akademischen Meisterschaften (alle Disziplinen: www.ampy.pl) im Tischtennis. Ewa erhält im zweiten Studienjahr ein Stipendium in Höhe von 700 PLN monatlich.

    Unterhaltszuschuss

    Wie viel? Von 50 PLN bis 1050 PLN pro Monat. Wer kann sich bewerben? Studierende, die eine polnische Karte [karta Polaka], eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder den Flüchtlingsstatus besitzen oder aus anderen Gründen unter den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger studieren und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, d. h. deren monatliches Nettoeinkommen pro Person in der Familie weniger als 1050,71 PLN beträgt.

    Beispiel 1: Adam lebt in einer vierköpfigen Familie. Das Nettoeinkommen aller Familienmitglieder übersteigt 4202,84 PLN (4 x 1050,71 PLN). Adam hat keinen Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe.

    Beispiel 2: Ewa lebt in einer vierköpfigen Familie. Das gesamte Nettoeinkommen aller Familienmitglieder beträgt 4.000 PLN. Ewa kann einen Unterhaltszuschuss von 2.022 PLN erhalten (Zuschüsse werden auf den nächsten Zloty abgerundet).

    Erhöhter Unterhaltszuschuss (Wohngeld)

    Wie viel? 200 PLN pro Monat. Wer kann einen Antrag stellen: Studierende, die ein Unterhaltsstipendium erhalten und sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, z. B. zur Deckung der Kosten für die Unterkunft in einem Studentenwohnheim oder einer anderen Wohnung, sofern das tägliche Pendeln vom ständigen Wohnort zur Universität das Studium unmöglich machen oder erheblich erschweren würde.

    Beispiel 1: Adam wohnt in einem Studentenwohnheim, erhält aber kein Wohngeld. Adam hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

    Beispiel 2: Ewa wohnt in einem Studentenwohnheim und erhält ein Wohngeld. Sie hat Anspruch auf eine Wohnbeihilfe von 200 PLN pro Monat.

    Sonderzulage

    Wie viel? Eine einmalige Zahlung von bis zu 2.000 PLN (maximal zweimal pro Jahr). Wer kann sich bewerben? Alle Studierenden, die sich aufgrund unglücklicher oder zusätzliche Kosten verursachender Ereignisse vorübergehend in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Zu solchen Ereignissen gehören der Tod eines Familienmitglieds, die Geburt eines Kindes, Krankheit, Unfall usw. Die Beihilfe wird unabhängig von anderen Stipendien und Zuschüssen gewährt.

    Beispiel 1: Ein Elternteil von Adam ist gestorben. Adam erhält voraussichtlich maximal 2.000 PLN Unterstützung. Dann erkrankt Adam schwer. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Art der Krankheit ab.

    Beispiel 2: Ewa wurde ihre Handtasche gestohlen. In ihrer Handtasche befanden sich ein Telefon im Wert von 500 PLN, Dokumente, darunter ihr Reisepass, und ein Portemonnaie mit 100 PLN. Ewa meldete den Diebstahl der Polizei. Ewa erhält abhängig von ihrer finanziellen Situation eine Unterstützung.

    Zuschuss für behinderte Studierende

    Wie viel? Von 600 PLN bis 1000 PLN pro Monat. Wer kann das Stipendium beantragen? Studierende mit einem Behindertenausweis. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Grad der Behinderung ab. Personen mit einem leichten Behindertenausweis erhalten 600 PLN pro Monat, Personen mit einem mittleren Behindertenausweis 800 PLN pro Monat und Personen mit einem schweren Behindertenausweis 1000 PLN pro Monat. Der Ausweis muss in Polen von einem Kreisamt für Behindertenbewertung (PZOON) ausgestellt werden. Um einen Ausweis zu erhalten, müssen Sie dem PZOON folgende Dokumente vorlegen:

    • einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (das Formular muss im Original vom Antragsteller unterschrieben werden) -http://bip.um.szczecin.pl/chapter_50565.asp
    • ein ärztliches Gesundheitszeugnis einer Person über 16 Jahren, ausgestellt vom Disability Evaluation Board (Original, vollständig ausgefüllt, vom Arzt unterschrieben und mit seinem Stempel sowie dem Stempel der Gesundheitseinrichtung versehen), das nicht früher als 30 Tage vor dem Tag der Antragstellung ausgestellt wurde.
    • Sozial- und Beschäftigungsinformationen (das Formular im Original muss vom Antragsteller unterschrieben werden).
    • Fotokopien der medizinischen Unterlagen und anderer Dokumente, die für die Feststellung des Behinderungsgrades von Bedeutung sein können (übersetzt ins Polnische von einem vereidigten Übersetzer).
    • Wohnsitzerklärung (das Formular, das Original muss vom Antragsteller unterschrieben werden).
    • eine Fotokopie der Aufenthaltskarte auf dem Gebiet der Republik Polen.

    • Woiwodschaft Westpommern

      ul. Wały Chrobrego 1-2, room 101 70-500 Szczecin

    Maritime University of Szczecin