Wichtige Einwanderungsinformationen für Vollzeitstudierende aus NICHT-EU/EWR-Ländern
Um Ihr Studium an RSM beginnen zu können, benötigen Sie möglicherweise ein Einreisevisum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis. Ob Sie eines benötigen, hängt von Ihrer Nationalität ab. Visa und Genehmigungen werden vom niederländischen Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND)* ausgestellt.
Sofern Sie nicht bereits über eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande verfügen, beantragen RSM und die Erasmus-Universität Rotterdam (EUR) Ihr Einreisevisum und/oder Ihre Aufenthaltserlaubnis. Bitte leiten Sie den Antrag auf ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis nicht selbst ein. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier.
Verfahren für Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen
Ab April arbeiten RSM und EUR bei der Bearbeitung Ihres Antrags zusammen. Dies erfolgt in 7 Schritten.
- RSM ist für die Schritte 1–3 verantwortlich.
- Für die Schritte 4-7 ist das International Office der EUR zuständig.
Schritt 1. Zulassungsangebot
Sobald Sie ein bedingtes oder unbedingtes Angebot von RSM haben, beginnt der Prozess zur Erlangung Ihres Einreisevisums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis ab der ersten Aprilwoche.
Schritt 2. Benachrichtigung durch OLAF
Wenn Sie nach Erhalt Ihres Zulassungsangebots ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, erhalten Sie eine Nachricht vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Darin erfahren Sie, wie der Bewerbungsprozess abläuft. Außerdem erhalten Sie ein Handbuch zur Einwanderung.
Schritt 3. In OSIRIS registriert
Vom 1. April bis zum 30. Juni* meldet RSM Sie auf der Online-Plattform OSIRIS an. Dort finden Sie alle Ihre Studiendetails – Ihren Stundenplan, Ihre Noten und wichtige Nachrichten.
OSIRIS Zaak ist auf Niederländisch und OSIRIS Cases auf Englisch und bezieht sich auf Ihren Einwanderungsfall. Ihr Fall wird dann an das EUR International Office übergeben.
*Nach dem 30. Juni ist es nicht mehr möglich, Studierende in OSIRIS zu registrieren. Das Zulassungsbüro wird (soweit möglich) Bewerbern aus Nicht-EWR-Ländern den Vorzug geben, um sicherzustellen, dass sie vor dem 30. Juni in ORSIRIS registriert werden können.
Schritt 4: Dokumente zusammenstellen und einreichen
Fünf Tage nach Ihrer Registrierung in OSIRIS erhalten Sie vom EUR International Office Informationen zu den Einwanderungsdokumenten*, die Sie je nach Art des benötigten Einreisevisums oder der Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen. Außerdem erhalten Sie eine Rechnung für die zu zahlenden Gebühren. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie im letzten Reiter.
*Studierende aus Nicht-EWR-/EU-Ländern, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein anderes EU-Land besitzen, müssen eine Kopie ihrer EU- oder EWR-Aufenthaltserlaubnis in OSIRIS hochladen. Ab April steht sie ihnen dann zur Verfügung.
Letzter Termin zur Einreichung deiner Unterlagen und Zahlungsnachweise ist der 10. Juli!
Bereiten Sie Ihre Einwanderungsdokumente vor
Folgende Unterlagen* werden benötigt:
- Reisepass
- Vordergründige Form
- Tuberkulosetest (je nach Staatsangehörigkeit)
- Zahlungsnachweis (Studiengebühr und Einwanderungsgebühr)
- Nachweis einer Bankeinlage, die Ihren Lebensunterhalt für 12 Monate deckt
- Absichtserklärung unterzeichnen
- Nuffic-Zertifikat
Schritt 5: Seien Sie geduldig und warten Sie
Das EUR International Office prüft Ihre Unterlagen innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung und leitet Ihre Bewerbung bei korrekten Unterlagen an das IND weiter. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Wenn deine Unterlagen nicht korrekt sind, erhältst du eine E-Mail vom EUR International Office, dass dein Antrag an dich in Osiris zurückgeschickt wurde, mit Hinweisen zu deinen fehlerhaften Unterlagen oder der Zahlung. Lies dir bitte den Hinweis durch und behebe deine Fehler. Danach kannst du deine Unterlagen erneut hochladen und absenden. Fehlerhafte Unterlagen verzögern den gesamten Prozess, da die 10 Arbeitstage nach der erneuten Einreichung erneut zu laufen beginnen.
Schritt 6: An IND gesendet
Vollständige Anträge werden von der EUR zur Prüfung an die niederländische Einwanderungsbehörde (IND) weitergeleitet. Dieser Vorgang dauert in der Regel 5-8 Wochen.
Schritt 7: Genehmigung
Das IND leitet die Genehmigung Ihres Antrags an das EUR International Office weiter. Sie finden diesen Brief in Ihrem OSIRIS. Sie erhalten außerdem eine E-Mail mit weiteren Anweisungen. Bitte lesen Sie diese E-Mail sorgfältig durch, da sie Ihnen erklärt, wie Sie Ihren Reisepass an die von Ihnen gewählte Botschaft senden, damit der Aufkleber für die vorläufige Einreisegenehmigung (MVV) angebracht werden kann. Die Botschaft behält Ihren Reisepass, um Ihren MVV-Aufkleber zu erhalten.
Es kommt äußerst selten vor, dass Anträge auf Einreisevisa und/oder Aufenthaltsgenehmigungen zu Studienzwecken abgelehnt werden.
Wenn Ihr Reisepass über den MVV-Aufkleber verfügt, wird sich die von Ihnen gewählte Botschaft mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Abholung Ihres Reisepasses zu vereinbaren.
Reisen Sie unbedingt nach Rotterdam, solange Ihr MVV noch gültig ist (innerhalb von 90 Tagen), und denken Sie daran, dass Ihr MVV noch gültig sein muss, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abholen.