Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Slowakei möglicherweise ein Visum beantragen. Die Art des benötigten Visums hängt vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige slowakische Botschaft/das zuständige Generalkonsulat zu wenden . Dort erhalten Sie detaillierte und aktuelle Informationen zu den Visumbestimmungen. Bevor Sie die Botschaft/das Konsulat persönlich aufsuchen, empfehlen wir Ihnen, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren.
Schengen-Visum
Ein Schengen-Visum (Typ „C“) ist ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, das von jedem Land des Schengen-Raums ausgestellt wird. Es ermöglicht Ihnen die Einreise in das Gebiet der Schengen- Länder für einen oder mehrere Besuche, deren Dauer 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten darf .
Nationales Visum
Ein nationales Visum (für einen längerfristigen Aufenthalt) (Typ „D“) kann erteilt werden:
- Wenn es für die Gewährung eines Aufenthalts in der Slowakei erforderlich ist;
- Für den Sprachunterricht an einer Sprachschule (der Antragsteller muss mindestens 15 Jahre alt sein und der Unterricht muss mindestens 25 Stunden wöchentlich umfassen);
- Wenn dies erforderlich ist , um den Verpflichtungen der Slowakei aus internationalen Verträgen nachzukommen;
- Wenn es zum Wohle der Slowakischen Republik ist.
Das Visum wird für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und für höchstens ein Jahr ausgestellt. Wird es zur Gewährung eines Aufenthalts in der Slowakei ausgestellt, beträgt die Gültigkeitsdauer 90 Tage. Im Falle eines Sprachunterrichts ist die Gültigkeit auf den 31. Juli des jeweiligen akademischen Jahres begrenzt. Wird dem Ausländer ein Aufenthalt von mehr als einem Jahr gestattet, wird das nationale Visum vor dessen Ablauf durch eine befristete Aufenthaltserlaubnis ersetzt. Inhaber eines Langzeitvisums dürfen in andere Schengen-Mitgliedstaaten (außerhalb der Grenzen des Staates, der das Visum ausgestellt hat) reisen; die Zahl der in diesen Staaten verbrachten Tage darf jedoch innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 nicht überschreiten.
Vorübergehender Aufenthalt
Abhängig von der Tätigkeit, die Sie in der Slowakei ausüben möchten, und der Art und Weise, wie diese ausgeübt wird, können Sie eine von mehreren Arten von vorübergehendem Aufenthalt beantragen:
- vorübergehender Aufenthalt zum Zweck des Studiums,
- vorübergehender Aufenthalt zum Zweck einer besonderen Tätigkeit,
- vorübergehender Aufenthalt zu Forschungs- und Entwicklungszwecken.
Sie müssen Ihren Antrag persönlich bei der für Ihr Heimat-/Wohnsitzland zuständigen slowakischen Botschaft/Konsulat oder bei einer Fremdenpolizeidienststelle in der Slowakei stellen. Ihr Antrag wird bei der Fremdenpolizei in der Slowakei nur dann angenommen, wenn Sie:
- eine Aufenthaltserlaubnis-EU erteilt wurde,
- eine Duldung erteilt bekommen,
- Inhaber eines nationalen Visums (siehe Abschnitt „Nationales Visum“),
- ein Drittstaatsangehöriger ist, der für die Einreise kein Visum benötigt, oder
- Im Ausland lebender Slowake.
In der Regel ist es erforderlich, einen vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen, andernfalls wird er nicht angenommen. Lehnt die Botschaft oder die Polizeibehörde Ihren Antrag ab , werden Sie schriftlich darüber informiert, welche Unterlagen Sie für die Annahme Ihres Antrags beifügen müssen.
Sobald Ihnen Ihr vorübergehender Aufenthalt gewährt wurde, erhalten Sie von der Polizeibehörde eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des Gültigkeits- und Ablaufdatums Ihres Aufenthalts. Die Gültigkeitsdauer eines Reisedokuments spielt bei der Entscheidung über die Dauer des gewährten vorübergehenden Aufenthalts keine Rolle, wird jedoch bei der Ausstellung der Aufenthaltskarte berücksichtigt. Diese wird für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt, der kürzer ist als das Ablaufdatum Ihres Reisedokuments.
Den Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis persönlich bei der Fremdenpolizei auf einem amtlichen Formular einreichen. Ihr Aufenthalt in der Slowakei bleibt auch nach Ablauf der Gültigkeit gültig, bis über den Antrag auf Verlängerung entschieden wird.